Hautschutzpläne
Der Hautschutzplan berücksichtigt die Gefahren der Haut am Arbeitsplatz und die zur Minimierung dieser Risiken anzuwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel und Desinfektionsprodukte. Er muss vom Arbeitgeber erstellt werden und ist den Beschäftigten bekanntzugeben. Der Inhalt des Hautschutzplans ist Bestandteil der regelmäßigen Unterweisung.
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